Vermögensverwaltung für Nießbrauchdepots und Nießbrauchrechner

Jedes Jahr werden 250 Milliarden Euro in der Bundesrepublik vererbt. Deutschland erlebt gegenwärtig die größte Erbschaftswelle seiner Geschichte.

Vermögende Kunden schätzen die Nachfolgeplanung und in der Tat wird diese Dienstleistung immer wichtiger und somit auch das sogenannte Nießbrauchdepot von unserem Hauses angeboten. Wer Vermögen beispielsweise an seine Kinder verschenken möchte, will nicht, dass das Finanzamt bei der Erbschaftssteuer einen zu hohen Anteil an bereits versteuertem Eigenkapital erhält.

Nießbrauchdepots/Nießbrauchrechner

Die Schritte sind sehr einfach und beginnen zunächst mit der Vermögensplanung des Schenkers und einem Gespräch mit seinem Steuerberater, der den Nießbrauchswert ermittelt, da dieser den Wert der Schenkung mindert. Ist dies steuerlich geklärt, wird meistens ein sogenannter Schenkungsvertrag mit gleichzeitigem Vorbehaltsnießbrauch mit dem Beschenkten abgeschlossen. Dieser wird dann bei der Konto- und Depoteröffnung unserer Depotbank, der V-Bank AG, vorgelegt. Alle weiteren Schritte wie beispielsweise Umfang des Nießbauchs, Widerrufs und steuerliche Akzeptanz sind zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten zu besprechen. Ist dieses geklärt, kann eine Vermögensverwaltung des Nießbrauchsdepots von uns umgesetzt werden

Festzuhalten gilt: Wenn sich der Schenkende ein lebenslanges Recht vorbehält, die Erträge zu nutzen, reduziert der sogenannte Nießbrauchsvorbehalt den fixierten Wert des übertragenen Vermögens. Es versteht sich von selbst, wenn man diese Möglichkeit in noch relativ jungen Jahren nutzt und sich die Familie einig ist, dann können Werte, also Aktien, deutlich über den sich alle zehn Jahre erneuernden Freibetragsgrenzen, ohne Erbschaftssteuer, übertragen werden. Dabei kann es je nach Vermögenslage um hohe Einsparungen gehen bis hin zu dem Punkt, dass Null Euro Steuern fällig werden.

*Dieses Beispiel kann Klarheit schaffen: Ein Vater, 50 Jahre alt, möchte seinem Sohn ein Wertpapierdepot mit einem Wert in Höhe von einer Million Euro übertragen. Ohne Nießbrauchsdepot stehen dem Sohn nur 400.000 Euro davon steuerfrei zu, die restlichen 600.000 Euro müsste er gemäß seines Schenkungsteuersatzes versteuern. Bleibt der Vater aber Nießbraucher, kommt auf den Freibetrag des Sohnes noch der Kapitalwert des Nießbrauchs dazu, der ebenfalls unversteuert bleibt. Bei einer angenommenen Jahresrendite in Höhe von vier Prozent, könnte der Vater so insgesamt einen Betrag von mehr als 1.000.000 Euro und damit das gesamte Depot steuerfrei übertragen. Mit welcher Jahresrendite kalkuliert wird, hängt unter anderem von der Wertentwicklung des Depots in der Vergangenheit ab.

Nicht viele Banken bieten diese Art der Nießbrauchdepots an, wir mit unserer Depotbank schon. Gerade weil wir seit 30 Jahren die Entwicklung der Vermögenswerte unserer Kunden mittels der Aktienanlage und unserer Vermögensverwaltung betrachten, wird schnell klar, warum es auch um das Thema Steuersparen und Erbfall gehen sollte.

(*Rechtshinweis: Unsere Beschreibung und Aussage darf nur als Gedankengang betrachtet werden, da wir weder einen steuer- noch rechtsberatende Beruf ausüben, so dass nur diese Berufsgruppe Aussagen rechtlicher Art tätigen darf. Wir allerdings als Vermögensverwalter betreuen diese Art der Nießbrauchdepots und können daher von Erfahrungswerten sprechen.)

Vertrauen Sie auf einen starken Partner

Seit 30 Jahren kennen wir die speziellen Herausforderung im Bereich Erbschaften und sind Ihnen gerne mit unseren Anlagespezialisten behilflich. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin – online oder vor Ort.

Ruhestandsmonitor

Gerade heutzutage ist eine fundierte Finanzplanung für das eigene Rentenalter wichtiger denn je. Schauen Sie auf unsere Berechnungen und Ausführungen, um rechtzeitig vorzusorgen.

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